
EMILIE KEMPIN-SPYRI
geb. 1853 in Altstetten – gest. 1901 in Basel
Emilie Kempin-Spyri ist die erste schweizerische Juristin, die in der Schweiz promoviert
wird und sich habilitiert. Dank ihr wird 1898 ein neues Anwaltsgesetz im Kanton Zürich –
bundesweit ab 1923 – eingeführt, das Frauen trotz fehlendem Aktivbürgerrecht erlaubt, den
Anwaltsberuf auszuüben.
Das Denkmal besteht aus einer überdimensionierten Chaiselongue sowie einem
überdimensionierte Schemel mit geschnitztem Fussteil voller Symbole und einem mit
Emilie Kempin-Spyris Titel, Namen und Lebenslauf silbrig bestickten edelblauen
Polsterbezug. Die Chaiselongue dient allen Nutzerinnen und Nutzern der Universität zum
Ausruhen, Reflektieren und Träumen.
Künstlerin: Pipilotti Rist
Material: Chaiselongue mit Schemel
Datierung: 2008
Ort: Lichthof der Universität Zürich ZH

